Allgemeinen Buchungsbedingungen Ferienhof Neudeck

 

Vertrag zwischen Gast (Mieter) und Anbieterbetrieb (Vermieter)

 

  1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt wurde und eine Anzahlung von Seiten des Gastes geleistet wurde.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Dauer des abgeschlossenen Vertrages.
  3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbestellung einer Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast (Mieter) verpflichtet sich, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen des Gastgebers. Die Einsparungen betragen bei Ferienwohnungen etwa 10 %. Der Gast trägt bei Stornierung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 20 Euro.
  5. Der Gastgeber ist verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten und Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen.
  6. Für eine verbindliche Buchung bestätigt der Gast seine Buchung mit 100 Euro Anzahlung innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Den Restbetrag überweist der Gast vor Anreise.
  7. Wir als Ferienhof Neudeck führen eine Gästekartei mit personenbezogenen Daten. Die durch den Meldeschein erhobenen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdaten, E-Mail Adresse und Zeitraum des Aufenthaltes werden zum Zweck der Gästekartei, Rechnungsstellung, Teilnahme an Gewinnspielen und dem Versand einer Weihnachtspost gespeichert.
  8. Die Anreise erfolgt in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr des Anreisetages. Eine Anreise nach 17:00 Uhr ist nur nach Absprache möglich.
  9. Haustiere können bei uns keinen Urlaub machen.
  10. Das Rauchen ist in allen Räumen untersagt.
  11. Die Aufsichtspflicht obliegt während des Urlaubsaufenthalts bei den Eltern.
  12. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 09:30 Uhr besenrein zu verlassen. Sollte durch den Gast in der Wohnung oder auf dem Betriebsgelände ein Schaden entstanden sein, ist dies spätestens bei der Abreise dem Gastgeber mitzuteilen. Der Schaden ist durch den Gast zu begleichen.
  13. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung (evtl. mit zusätzlichem Corona-Reiseschutz) abzuschließen. Falls Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, ist es wichtig, dies innerhalb 14 Tagen nach Überweisung der Anzahlung zu tun. Wenn Sie den Vordruck der Hanse Merkur Versicherung verwenden, entspricht der Reisepreis dem Gesamtpreis für die Wohnung.
  14. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise sind bis auf weiteres die aktuell geltenden Bestimmungen und Hygieneregeln des Staatsministeriums und des Gastgebers einzuhalten.
  15. Ausschließlicher Gerichtsort ist der Betriebsort.